Erhalt der Fruchtbarkeit bei jungen Krebspatienten jetzt gesetzlich anerkannt

Eine gute Nachricht:  Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das voraussichtlich Mitte Mai 2019 in Kraft tritt, fallen die Kosten für fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge Patientinnen und Patienten mit Krebs in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Die Regelung geht auf eine Initiative der DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. und der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs (DSfjEmK) zurück, die darauf mit einer Pressemeldung aufmerksam machen.
80 Prozent der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Krebs können heute geheilt werden. Trotz dieser guten Chancen können viele junge Patientinnen und Patienten kein normales Leben führen. Denn sowohl die Krebserkrankung selbst als auch ihre Behandlung wie Chemo- oder Strahlentherapie können zu Langzeitfolgen führen, u. a. zum Verlust der Fruchtbarkeit. Zwar ist es möglich, durch Maßnahmen wie der Kryokonservierung von Ei- und Samenzellen sowie von Keimzellgewebe die Chance auf eigene Kinder zu erhalten. Bisher mussten die jungen Patientinnen und Patienten (oder ihre Angehörigen) jedoch selbst für die Finanzierung aufkommen. Dabei waren viele der Betroffenen nicht in der Lage, die notwendigen Mittel von bis zu 4.300 Euro aufzubringen.
Bevor die Kosten für die Kryokonservierung in der täglichen Praxis von den Kassen übernommen werden, muss der Gemeinsame Bundesausschuss allerdings noch eine Richtlinie erlassen.

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